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Impressum

Kostmann Versicherungsmakler GmbH
Roßmarkt 12 

A-9400 Wolfsberg


Tel. 0043 (0) 4352 39 32
Fax. 0043 (0) 4352 37 295

Email. office@kostmann.at

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Öffnungszeiten:
von – bis: Mo bis Fr 08:00 – 12:30

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Informationen:

Firmenbuchnummer: FN 95858 v

GISA: 11566076
UID Nr.: ATU 59388415
Gesellschaftsform: GmbH
Zuständige Kammer: WKO Kärnten
Fachgruppe: Versicherungsmakler u. Berater in Versicherungsangelegenheiten (Sparte Information und Consulting)
Berufsgruppe: Versicherungsmakler u. Berater in Versicherungsangelegenheiten
Betriebsart: Dienstleistungsbetrieb

Wir unterhalten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der Generali Versicherung AG, Landskrongasse 1-3, A-1010 Wien


Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten: Mitgliedsnummer 74001

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Geschäftsführer: Thomas Kostmann, MBA

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Mitglied Österreichischer Versicherungsmaklerring 

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Foto Immobilien: Luca Tribondeau

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Die Kostmann Versicherungsmakler GmbH bietet ihren Kunden eine Beratung an.

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Rechtshinweise

Die Kostmann Versicherungsmakler GmbH prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten regelmäßig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten zwischenzeitlich verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für Websites, auf die über Hyperlink verwiesen wird. Die Kostmann Versicherungsmakler GmbH ist für den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.

Des Weiteren behält sich die Kostmann Versicherungsmakler GmbH das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

Sollten Inhalt oder Aufmachung dieser Website Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um kurze Benachrichtigung. Zu Recht beanstandete Passagen werden wir unverzüglich entfernen und Sie entsprechend informieren. Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes ist damit nicht erforderlich. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls selbst rechtliche Schritte einleiten.

Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte: Kostmann Versicherungsmakler GmbH, Roßmarkt 12, 9400 Wolfsberg.

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Copyright

Inhalt und Aufbau der Kostmann Versicherungsmakler GmbH Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung.

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Die Kostmann Versicherungsmakler GmbH erhält bei erfolgreicher Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Vergütungen direkt vom Versicherer. Diese Vergütungen sind Provisionen gemäß § 30 Maklergesetz, in der Form von Abschluss-/ Folge-/ Betreuungs-/ Umsatz-/ Bestands-/ Beteiligungs- Provisionen bzw. Bonifikationen. Es werden auch in Absprache mit dem Kunden nettoisierte Versicherungsverträge vermittelt. Für diese erhält die Kostmann Versicherungsmakler GmbH ein zuvor schriftlich vereinbartes Honorar vom Kunden direkt. Darüber hinaus kann die Kostmann Versicherungsmakler GmbH unabhängig von den Kundenverträge für Dienstleistungen, welche für Versicherungsunternehmen erbracht werden, eine gesonderte Vergütung von den Versicherungsunternehmen erhalten.

Bei Fragen aus der Versicherungsvermittlung wenden Sie sich bitte zuerst an uns als Ihren Versicherungsmakler oder an die entsprechenden Versicherungsunternehmen.

 

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können Sie die Beschwerdestelle für außergerichtliche Streitbeilegung des Bundesministeriums für Finanzen anrufen.

Anschrift:
Bundesministeriums für Finanzen
Johannesgasse 5, 1010 Wien
www.bmf.gv.at

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Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO).
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kostmann Versicherungsmakler GmbH

(Stand: 2025)

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Kostmann Versicherungsmakler GmbH (im Folgenden „Makler“), insbesondere für

  • die Vermittlung von Versicherungsverträgen,

  • die Beratung zu Versicherungsprodukten,

  • die laufende Betreuung bestehender Versicherungsverträge, sowie

  • die außergerichtliche Schadenliquidation

 

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Makler ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Maklervertrag & Vollmacht

2.1. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist ein schriftlicher Maklervertrag und eine vom Kunden erteilte Maklervollmacht.

2.2. Der Makler verpflichtet sich, im bestmöglichen Interesse des Kunden unabhängige Versicherungsberatung und -vermittlung durchzuführen.

2.3. Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler alle für eine ordnungsgemäße Beratung und Schadenbearbeitung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

 

3. Leistungen des Maklers

3.1. Der Makler erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Risikoanalyse und Deckungskonzept,

  • Einholung und Vergleich von Versicherungsangeboten,

  • Vermittlung von Versicherungsverträgen,

  • laufende Betreuung der Verträge (Policenkontrolle, Änderungsservice, Schadenbegleitung),

  • außergerichtliche Schadenliquidation inkl. Kommunikation mit Versicherern, Anspruchsgegnern und deren Vertretern.

 

3.2. Der Makler ist nicht verpflichtet, steuer- oder rechtsberatende Leistungen zu erbringen, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung und gesetzliche Befugnis besteht.

 

4. Schadenliquidation

4.1. Im Rahmen der außergerichtlichen Schadenliquidation vertritt der Makler die Interessen des Kunden gegenüber Versicherungsunternehmen und haftpflichtigen Dritten.

4.2. Der Makler schuldet keinen bestimmten Erfolg

4.3. Der Makler ist berechtigt, für die Schadenliquidation ein gesondertes Honorar (Fixbetrag oder prozentualer Anteil am regulierten Betrag) zu verrechnen. Die Höhe ergibt sich aus dem Honorarblatt bzw. einem gesonderten Anbot.

4.4. Gerichtliche Schritte sind nicht Leistungsgegenstand. Auf Wunsch kann der Makler geeignete Rechtsanwälte oder Sachverständige empfehlen.

 

5. Entgelt & Umsatzsteuer

5.1. Die Vergütung erfolgt entweder

  • durch Courtage/Provision durch Versicherer oder

  • durch direktes Honorar vom Kunden (z. B. für Schadenliquidation, Spezialberatung oder Zusatzleistungen).

5.2. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Leistung steuerpflichtig ist.

5.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

 

6. Haftung & Gewährleistung

6.1. Der Makler haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

6.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

6.3. Die Haftungssumme ist auf die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung begrenzt.

6.4. Der Makler haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen.

 

7. Datenschutz & Geheimhaltung

7.1. Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, DSG).

7.2. Alle Informationen, die der Makler im Zuge seiner Tätigkeit erhält, werden vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

7.3. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Makler zur Durchführung der vereinbarten Leistungen Daten an Versicherungsunternehmen, Sachverständige, Rechtsanwälte oder Partner weitergeben darf.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Beratung, Vertragsvermittlung und Schadenbearbeitung notwendigen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen.

8.2. Unterlässt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, haftet der Makler nicht für daraus resultierende Nachteile.

 

9. Laufzeit & Kündigung

9.1. Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

9.2. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich und fristlos kündigen. Bereits begonnene Schadenliquidationen bleiben hiervon unberührt.

 

10. Gerichtsstand & anwendbares Recht

10.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Maklers in Wolfsberg.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

12.2. Der Makler behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist unter www.kostmann.at abrufbar.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

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​Präambel
(1) Der Versicherungsmakler berät in Versicherungsangelegenheiten und
vermittelt Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen
einerseits und dem Versicherungskunden andererseits, ohne an ein bestimmtes
Versicherungsunternehmen gebunden zu sein. Der vom Versicherungskunden
mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen
Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist für beide
Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen
des Versicherungskunden zu wahren. Dabei ist dem Versicherungsmakler der
Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ein wichtiges Anliegen.
(2) Der Versicherungskunde beauftragt mit Versicherungsmaklervertrag
den Versicherungsmakler mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
während der gesamten Vertragslaufzeit. Es handelt sich bei der Beratung und
Vermittlung des Versicherungsmaklers stets um eine Einzelberatung, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Versicherungskunden vereinbart
wurde. Festgehalten wird, dass die Bevollmächtigung des Versicherungsmaklers
durch den Kunden in einem separaten Dokument erfolgt.
(3) Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes und der
Gewerbeordnung 1994, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im
Folgenden „AGB“) und einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen
Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
Die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen sind im Rechtsinformationssystem
des Bundes unter https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/ abrufbar.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Achtung! Diese Vertragsbedingungen werden – sofern wir
beweisen können, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen
und ihnen zugestimmt haben - mit Ihrer Unterschrift unter den
Versicherungsmaklervertrag dessen Bestandteil.
Diese AGB ergänzen den mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen
Versicherungsmaklervertrag.
(2) Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem
gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherungsmakler sowie
auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsmaklerverträgen zu
Grunde gelegt werden.
(3) Für den Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem
Versicherungsmaklervertrag bzw. dem Beratungsprotokoll gehen der
Versicherungsmaklervertrag und das Beratungsprotokoll in dieser Reihenfolge
diesen AGB vor. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren
Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
(4) Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.
(5) Im Rahmen der wefox App und des Online Kundenportals können
Versicherungskunden ihre Versicherungsverträge verwalten sowie
Dienstleistungen vom Versicherungsmakler in Anspruch nehmen. Die Nutzung
der wefox App und des Online Kundenportals richtet sich nach einem
gesonderten Nutzungsvertrag (Nutzungsbedingungen) - abrufbar unter
https://www.wefox.at/nutzungsbedingungen.
(6) Wenn der Versicherungskunde die wefox App oder das Online Kundenportal
zur Abwicklung des Maklervertrages nutzt, ist es möglich, dass er gleichzeitig
auch Leistungen und Dienste von anderen Anbietern in Anspruch nimmt (wie
z. B. Netzanbieter, Mobilfunkanbieter, etc.). Die Inanspruchnahme solcher
Leistungen und Dienste unterliegt den gesonderten Nutzungsbedingungen
dieser Anbieter.

​

§ 2 Die Kernpflichten des Versicherungsmaklers
(1) Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, für den Versicherungskunden
eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein
angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich
auf den Angaben des Kunden sowie den dem Versicherungsmakler allenfalls
übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige
Informationen durch den Versicherungskunden das Ausarbeiten eines
angemessenen Deckungskonzepts verhindern. Der Versicherungsmakler hat
den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen
entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des
Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.
(2) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den
Versicherungsmakler erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter
Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer
Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie
insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens,
seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die
Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des
Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.
(3) Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages durch den Kunden hat
der Versicherungsmakler anhand der vom Kunden stammenden Angaben
dessen Wünsche und Bedürfnisse zu ermitteln und dem Kunden objektive
Informationen über das Versicherungsprodukt in einer verständlichen Form zu
erteilen, damit der Kunde eine wohlinformierte Entscheidung treffen kann.
(4) Der Versicherungsmakler hat im Rahmen der ihm zugänglichen fachlichen
Informationen die Solvenz des Versicherungsunternehmens zu beurteilen,
soweit dies bei der Auswahl des Versicherungsunternehmens zur sorgfältigen
Wahrung der Interessen des Kunden im Einzelfall notwendig ist.
§ 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Versicherungsmakler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte
Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen
Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine
fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen
und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen
Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der
Versicherungskunde verpflichtet, dem Versicherungsmakler alle für
die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und
Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen, den
Versicherungsmakler von allen Umständen, die für die in § 2 beschriebenen
Leistungen des Versicherungsmaklers von Relevanz sein können, in Kenntnis
zu setzen und auf Verlangen des Versicherungsmaklers sachdienliche
Informationen und Unterlagen beizuschaffen. Diese Informationspflicht des
Kunden umfasst auch die unverzügliche und unaufgeforderte Mitteilung
jeglicher für die Versicherungsdeckung relevanter Veränderungen.
(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, Informationen, die durch
den Versicherer direkt an den Versicherungskunden erfolgen, an den
Versicherungsmakler weiterzugeben.
(3) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, an der Risikoanalyse nach
besten Kräften mitzuwirken. Insbesondere ist es Aufgabe des Kunden, dem
Versicherungsmakler die für die Ermittlung der Versicherungssummen
notwendigen Angaben bekannt zu geben und sofern erforderlich,
an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsmakler oder
das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und
Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus
hinzuweisen.

(4) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen
und Unterlagen kann der Versicherungsmakler zur Grundlage der weiteren
Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern
sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind. Der Versicherungsmakler geht
davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen vollständig, aktuell
und richtig sind. Der Versicherungsmakler überprüft diese Angaben nicht auf
inhaltliche Richtigkeit, sondern nur auf deutlich auffallende Ungenauigkeiten
oder Widersprüche. Den Versicherungsmakler trifft keine besondere
Nachforschungspflicht, solange keine Veranlassung besteht, an der Richtigkeit
einer Information zu zweifeln.
(5) Der Versicherungsmakler haftet nicht für Schäden, die durch Unterlassung
der Mitwirkung oder das Nichtvorliegen notwendiger Unterlagen
des Versicherungskunden verursacht wurden. Etwaige Nachteile des
Versicherungskunden aufgrund unvollständiger, aktueller und/oder unrichtiger
Informationen sind ausschließlich vom Versicherungskunden zu tragen.
(6) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn
vom Versicherungsmakler unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen
Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser noch der Annahme durch das
Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung
des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein
ungedeckter Zeitraum bestehen kann. Ebenso bewirkt der Zugang von E-Mails
beim Versicherungsmakler innerhalb der Bürozeiten noch keinen sofortigen
Versicherungsschutz, keine vorläufige Deckung und bewirkt auch nicht die
Annahme eines Vertragsanbots. Aus diesem Umstand kann keine Haftung
des Versicherungsmaklers abgeleitet werden. Für den Fall, dass der Kunde
für ungedeckte Zeiträume erkennbar eine provisorische Deckung wünscht,
hat der Versicherungsmakler auf das Erfordernis einer vorläufigen Deckung
hinzuweisen und in der Folge hat der Versicherungskunde eine schriftliche
Anforderung zur vorläufigen Deckung an den Versicherungsmakler zu richten.
(7) Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher iSd
KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des
Versicherungsmaklers übermittelten Versicherungsdokumente (wie
insbesondere Antrag, Polizze, Versicherungsbedingungen, Sonderklauseln)
sorgfältig zu lesen, auf sachliche Unstimmigkeiten, den gewünschten
Versicherungsschutz und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen
Versicherungsbedarf bzw. -antrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem
Versicherungsmakler zur Berichtigung mitzuteilen. Davon unberührt bleibt die
Pflicht des Versicherungsmaklers gegenüber dem Kunden, der Konsument ist,
den Versicherungsschein gem. § 28 Z 5 MaklerG zu prüfen.
(8) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung
oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des
Versicherers bewirkt.
(9) Der Versicherungskunde hat den Versicherungsmakler unverzüglich nach
Kenntnis eines eingetretenen Schadens zu verständigen.
(10) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als
Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils
anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat,
deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
(11) Der Versicherungskunde hat dem Versicherungsmakler alle für die
Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen, insbesondere auch eine
Adressänderung, schriftlich bekanntzugeben. Den Versicherungskunden trifft
weiters die Obliegenheit alles Erforderliche zu tun bzw zu unterlassen, wodurch
die Abwicklung der relevanten Versicherungsangelegenheit be-/verhindert
werden könnte.
(12) Lebensversicherungen und sonstige Dienstleistungen in Zusammenhang
mit einem Anlagezweck können nur vermittelt bzw. nur dann in Anspruch
genommen werden, wenn der Versicherungskunde sich durch Vorlage eines
gültigen Ausweisdokumentes identifiziert.
(13) Verstößt der Versicherungskunde gegen die Bestimmungen dieser AGB
kann der Versicherungsmakler den Maklervertrag kündigen und die Sperrung
des Zugangs zur wefox App beziehungsweise dem Online Kundenportal des
Versicherungskunden beauftragen.
§ 4 Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr
(1) Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem
Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse. Wird die Mitteilung
über eine Adressänderung unterlassen, so gelten Informationen auch dann
als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse übermittelt
werden.
(2) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt
auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails
unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder
bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Versicherungsmakler eine
Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Im b2b Bereich übernimmt
der Versicherungsmakler jedenfalls keine Haftung für Übermittlungsfehler
im Zusammenhang mit E-Mails, insbesondere Nichzustellungen aufgrund
SPAM-Filtern und anderen technischen Übermittlungsfehlern (wie technisch
unvermeidbare Fehler/Gebrechen, unvollständige oder nicht zugestellte
E-Mails usw.).
(3) Erklärungen, Mitteilungen und Zusendungen (wie zum Beispiel E-Mail,
Telefax, Briefsendungen, Sprachmitteilungen), auch an Mitarbeiter,
Erfüllungsgehilfen und Vertriebspartner des Versicherungsmaklers, gehen dem
Versicherungsmakler nur während seiner Bürozeiten rechtswirksam zu.
§ 5 Vergütung
(1) Der Versicherungsmakler arbeitet im Zusammenhang mit dem zwischen
dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden
andererseits abzuschließenden Versicherungsverträgen auf Basis einer
Kombination aus Provision sowie einer anderen Art von Vergütung gemäß § 1
Abs 9 Z 10 c Standesregeln für Versicherungsvermittlung. In einzelnen Fällen
arbeitet der Versicherungsmakler im Zusammenhang mit dem zwischen
dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden
andererseits abzuschließenden Versicherungsverträgen auch auf Basis einer
Gebühr gemäß § 1 Abs 9 Z 10 lit a Standesregeln für Versicherungsvermittlung.
Wenn dies der Fall ist, wird die Gebühr und deren Höhe im Beratungsprotokoll,
das dem Kunden ausgehändigt wird, ausgewiesen.
(2) Der Versicherungsmakler ist berechtigt, ein Honorar für die Beratung
des Kunden zu verlangen, wenn dies vorweg im Einzelnen schriftlich
vereinbart wurde. Kommt es in derselben Sache zum Abschluss
eines Versicherungsvertrages, so entfällt der Honoraranspruch des
Versicherungsmaklers gegenüber dem Kunden in der Höhe der Provision. Dies
gilt sinngemäß insbesondere auch für jene Fälle, in denen der Kunde von einem
bereits unterfertigten Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages
zurücktritt.
§ 6 Urheberrechte
(1) Sämtliche vom Versicherungsmakler erstellten
Versicherungsvertragskonzepte oder Teile davon werden ausschließlich für den
Kunden erstellt. Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Versicherungsmakler
erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept,
ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen,
Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Versicherungsmaklers. Die Erteilung
der Zustimmung steht unter der Bedingung, dass der Versicherungsmakler aus
den von ihm vermittelten Versicherungsverträgen, denen derartige Konzepte
oder Teile davon zugrunde liegen, eine marktübliche Provision erhält.
(2) Verwendet der Versicherungskunde Versicherungsvertragskonzepte
oder Teile davon missbräuchlich, insbesondere bei Neuabschluss,
Konvertierung etc. dieser ursprünglich vom Versicherungsmakler vermittelten
Versicherungsverträge weiter, ohne dass der Versicherungsmakler
daraus provisionsberechtigt ist, so schuldet der Versicherungskunde dem
Versicherungsmakler einen Schadenersatz in Höhe jener Provision, die der
Versicherungsmakler bis zum polizzierten Ablauf eines jeden von wem auch
immer vermittelten Versicherungsvertrages eingenommen hätte.
§ 7 Haftung
Hinweis: die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b-
Bereich, nicht im Verhältnis zu Konsumenten:
(1) Der Versicherungsmakler haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden
des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird für jeden
Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Der Versicherungsmakler haftet
dabei ausschließlich für den eingetretenen positiven Schaden oder den
Vertrauensschaden des Versicherungskunden. Ausschließlich im Fall von
Vorsatz haftet der Versicherungsmakler auch für entgangenen Gewinn.
(2) Für Schäden die beim Versicherungskunden des Versicherungsmaklers
eintreten, die auf einer Unterlassung (Unterlassungsschaden) nach der
Beendigung des vermittelten Vertrages und/oder der Geschäftsbeziehung
beruhen, wird nur gehaftet, wenn diese innerhalb von 6 Monaten nach der
Beendigung Versicherungsvertrages und/oder der Geschäftsbeziehung
auftreten.

​(3) Die Haftung für Schäden aus Verträgen, die aus dem Bestandskauf von
Unternehmen oder Unternehmensteilen (share bzw. asset deal) resultieren, ist
ausgeschlossen, sofern dazu keine gesonderte Beratung stattgefunden hat.
(4) Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler verjähren
innerhalb von 6 Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigte/n
Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten, spätestens jedoch
innerhalb von 2 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Schadensfall.
(5) Die Haftung des Versicherungsmaklers ist jedenfalls mit der Höhe der
Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des
Versicherungsmaklers beschränkt.
(6) Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen sowie
Vertriebspartner und Beauftragte sowie Anspruchsberechtigte.
§ 8 Verschwiegenheit
(1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen,
die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden,
vertraulich zu behandeln, Dritten gegenüber geheim zu halten und dem
Versicherungsunternehmen nur solche Informationen weiterzugeben,
die zur Beurteilung des zu versichernden oder des versicherten Risikos
notwendig sind. Keine Verschwiegenheitspflicht besteht, wenn der Kunde den
Versicherungsmakler von dieser Schweigepflicht entbindet sowie für den Fall,
dass den Versicherungsmakler in Versicherungsangelegenheiten gesetzliche
Auskunftspflichten treffen. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, diese
Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden.
(2) Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen des Versicherungsmaklers
(insbesondere Ansprüche auf Provision oder Gebühr) oder zur Abwehr
von Ansprüchen gegen den Versicherungsmakler (insbesondere
Schadenersatzansprüche des Kunden oder Dritter gegen den
Versicherungsmakler) notwendig ist, ist der Versicherungsmakler von seiner
Verschwiegenheitspflicht gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen
Rechtsvertretern entbunden. Der Versicherungsmakler überbindet diese
Verschwiegenheitspflicht auch auf seine Mitarbeiter.
(3) Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der
gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) sowie auf Basis des
mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und allenfalls einer vom Kunden
erteilten Zustimmungserklärung.
§ 9 Rücktrittsrechte des Versicherungskunden
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt,
bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume
des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem
Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum
Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden.
Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch
mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.
(2) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die
Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird.
§ 10 Beendigung der Vertretung / Geschäftsbeziehung
(1) Die Geschäftsbeziehung kann von jeder Vertragspartei jederzeit ohne
Einhaltung einer Frist mittels eingeschriebenen Briefes beendet werden
(„ordentliche Kündigung“). Für Konsumenten reicht als Formerfordernis für die
Kündigung die Übermittlung eines einfachen Briefes aus.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch die Beendigung des
Geschäftsverhältnisses auch die Interessenwahrung durch den
Versicherungsmakler erlischt, nicht jedoch die aus den vorangegangenen
aktiven Vertragsverhältnissen resultierenden wirtschaftlichen Ansprüche des
Versicherungsmaklers.
(3) Die Geschäftsbeziehung endet jedenfalls 6 Monate nach Beendigung des
letzten aufrechten Vertrag des Kunden, soweit keine schriftliche Kündigung
durch den Kunden erfolgt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag
nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen
Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt,
die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen
Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Die Verträge zwischen dem Versicherungsmakler und dem
Versicherungskunden unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss
internationaler Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für allfällige
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit
Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen
Sprengel sich die Betriebsstätte des Versicherungsmaklers befindet. Der
Versicherungsmakler ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem
anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist
für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der
Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des
Konsumenten liegt.
(3) Erfüllungsort ist der Ort, in dem sich der Sitz des Versicherungsmaklers
befindet.
(4) Erklärungen per E-Mail gehen dem Versicherungsmakler nur während seiner
Bürozeiten rechtswirksam zu.
(5) Sämtliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere die in diesen AGB
vorgesehenen Haftungsbeschränkungen, gelten auch für jene Tätigkeiten
des Versicherungsmaklers, die von Gesellschaftern, Organen, Angestellten,
Kooperationspartnern und sonstigen Mitarbeitern des Versicherungsmaklers
durchgeführt werden.
(6) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von dem Schriftlichkeitsgebot.
Mit dem Abschluss dieser AGB gelten sämtliche schriftlich oder mündlich
getroffene Absprachen und Vereinbarungen aufgehoben.
(7) Die Beauftragung des Versicherungsmaklers geht auf allfällige
Rechtsnachfolger des Kunden bzw. des Versicherungsmaklers über. Die
Vertragsparteien vereinbaren, dass die Bestimmungen dieser AGB auch dann
aufrecht bleiben, falls der Versicherungsmakler oder der Kunde ihre Rechtsform
ändern oder auf andere Art eine Änderung in der Rechtsperson eintritt.
(8) Die Bestimmungen dieser AGB gelten auch im Falle des Widerrufs bzw.
der Aufkündigung der Vollmacht oder des Servicevertrages sowie im Falle
der Kündigung der Beauftragung des Versicherungsmaklers weiter über den
Vollmachts- Verlust bzw. das Vertragsende hinaus. Dies gilt insbesondere für die
in diesen AGB vorgesehenen Haftungsbeschränkungen.
§ 12 Beschwerdemöglichkeit
Beschwerden über den Versicherungsmakler können beim Bundesministerium
für Arbeit und Wirtschaft, Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmaw.gv.at,
eingebracht werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
hat Beschwerden von Kunden und anderen Betroffenen, insbesondere
Verbraucherschutzeinrichtungen, über Versicherungsvermittler
unentgeltlich entgegenzunehmen. Beschwerden über Kreditinstitute
und Versicherungsunternehmen als Versicherungsvermittler werden vom
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft auch der Finanzmarktaufsicht zur
Kenntnis gebracht.

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